Donnerstag, 28. März 2024
Notruf: 112      Polizei: 110      Krankentransport: 0451/19222      Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Aktuell: Auf Grund der Aktuellen Situation des Coronavirus haben wir unser Verhalten und Vorgehen der Situation angepasst. Natürlich sind wir voll Einsatzbereit.
Hier finden sie noch eine Übersicht vom Stadtfeuerwehrverband Lübeck mit einer Informationssammlung mit Links zu externen Informationen. 

Rettungsgasse


Wann und wie muss ich eine Rettungsgasse bilden ?

Eine Rettungsgasse muss unter verschiedenen Bedingungen gebildet werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie sich innerorts oder außerorts befinden. Befahren Sie eine Straße, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, müssen Sie nur Platz machen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Martinshorn nähert. Hierbei sollte eine Rettungsgasse gebildet werden, was jedoch nicht immer möglich ist. Von größerer Bedeutung ist, dass Sie zur Seite fahren und die Fahrzeuge passieren lassen. Eine Lücke muss also nur bei einem Notfall gebildet werden.

Auf Autobahnen und Außerortsstraßen verhält sich das anders: Hier muss bereits eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Verkehr stockend wird oder zum Stehen kommt. Auch wenn die freie Gasse von keinem Einsatzfahrzeug genutzt wird, muss sie dennoch gebildet werden. In einer Notsituation haben Einsatzfahrzeuge so die Möglichkeit, mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit an den stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren und so zum Unfallort zu gelangen. Die frühzeitige Bildung einer Rettungsgasse kann Minuten gutmachen, die über Leben und Tod entscheiden.

Der § 11 Absatz 2 Der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt :
"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeige für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrtzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine freie Gasse bilden."


Letzte Einsätze

31.12 Brandeinsatz
04.02 Brandeinsatz
14.02 
Brandeinsatz
19.02 
Brandeinsatz
19.02 
Brandeinsatz
24.02 
Brandeinsatz
04.03 
Brandeinsatz
05.03 
Brandeinsatz
06.03 
Brandeinsatz
11.03 Hilfeleistungseinsatz
12.03 
Brandeinsatz
14.04 Brandeinsatz
13.05 Brandeinsatz
14.05 
Brandeinsatz
16.05 
Brandeinsatz
17.05 
Brandeinsatz
18.05 
Brandeinsatz
31.05 
Brandeinsatz
31.05 
Brandeinsatz
02.06 
Brandeinsatz
26.06 
Brandeinsatz
29.06 Hilfeleistungseinsatz
29.06 Hilfeleistungseinsatz
04.07 
Brandeinsatz
06.07 Brandeinsatz
06.07 Brandeinsatz
08.07 Brandeinsatz
08.07 Brandeinsatz
18.07 Brandeinsatz
19.07 Brandeinsatz
23.07 Brandeinsatz
25.07 Brandeinsatz
26.07 Brandeinsatz
28.07 Brandeinsatz
02.08 Brandeinsatz
02.08 
Hilfeleistungseinsatz
05.08 Brandeinsatz
12.08 Brandeinsatz
15.08 Brandeinsatz
16.08 Hilfeleistungseinsatz
16.08 
Brandeinsatz
17.08 Hilfeleistungseinsatz
19.08 
Brandeinsatz
30.08 Brandeinsatz
31.08 Brandeinsatz
07.09 Brandeinsatz
11.09 Brandeinsatz
14.09 Brandeinsatz

Nächsten Termine:

Allgemein




Die Feuerwehr Travemünde wurde am 24. Juni 1890 gegründet.
Seit dem befindet sich unser Gerätehaus Auf dem Baggersand Nr. 28.
Seit unserer Gründung sind wir für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr
in Travemünde zuständig.

Alle Mitglieder bei uns sind ehrenamtlich tätig, führen diese Tätigkeit also neben ihrem
normalen Beruf aus. Genau wie in unserer Gesellschaft sind bei uns die unterschiedlichsten
Menschen vertreten, die Alle an einem Strang ziehen und so im Team die unterschiedlichsten
Aufgaben bewältigen.

Im Jahre 2002 haben wir uns dazu entschlossen eine Jugendfeuerwehr zu gründen,
welche seither Jugendliche mit Spaß, Teamgeist und einer engagierten Ausbildung an
das Feuerwehrwesen heranführt.

Jeden Montag von 18 bis 20 Uhr (ausgenommen Ferien und Feiertage) findet am Gerätehaus 
der Jugendfeuerwehrdienst statt.

Donnerstags von 19 bis 21 Uhr (ausgenommen Feiertage) findet bei uns der Ausbildungsdienst
der Einsatzabteilung statt.

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